Ich bin ein Altfall
Zum 1. Januar 2016 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft getreten, mit dem die Zulassung als „Syndikusrechtsanwalt“ bzw. als „Syndikusrechtsanwältin“ eingeführt wird. Damit ist die grundsätzliche Diskussion um die Syndikusanwälte, aufgeworfen durch drei Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014, beendet. Grundlegende Änderungen weiterlesen …