Lexikon Kanzlei-Kommunikation

App

Kurzform bzw. Abkürzung des Worts Application, das mit „Anwendung“ übersetzt werden kann. In der englischen Sprache bezeichnet eine App jede Art von Anwendungssoftware. Im deutschen Sprachraum wird der Begriff App aber zumeist nur im Zusammenhang mit mobilen Endgeräten (wie Smartphones, Tablets) verwendet. Für Juristen stehen zum Beispiel Gesetzestexte, Entscheidungssammlungen und verschiedene Rechner, etwa für Rechtsanwaltsgebühren, Prozesskosten, Unterhalt oder Bußgeld, als App zur Verfügung. Umgekehrt können Apps auch von Kanzleien erstellt werden, um sich auf mobilen Endgeräten zu präsentieren (Kanzlei-App).

Astroturfing

Der Ausdruck Astroturfing leitet sich von einem vor allem in den USA bekannten Markennamen für einen Kunstrasen (Turf = Rasen) ab und bezeichnet eine fingierte (politische) Bewegung aus der Mitte der Bevölkerung. Mit dieser zentral gesteuerten Kampagne soll der Anschein von öffentlichen Meinungsäußerungen einzelner und voneinander unabhängiger Personen erweckt werden, nicht nur im Hinblick auf politische Initiativen, sondern auch über Produkte oder Dienstleistungen. Beispiele für Astroturfing sind Fake-Bewertungen auf Amazon oder künstliche Facebook-Profile.

Bastille-Beschlüsse

Bei den Bastille-Beschlüssen handelt es sich um zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14.07.1987. In ihnen stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Richtlinien des Standesrechts keine ausreichende Grundlage für das anwaltliche Werbeverbot sind. Benannt sind die Beschlüsse nach dem Tag ihrer Verkündung, dem Jahrestag des Sturms auf die Bastille 1789 im Rahmen der Französischen Revolution. Man kann die Bezeichnung aber auch dahingehend interpretieren, dass es gelungen war, die Bastille des anwaltlichen Standesrechts zu stürmen. Auf die Bastille-Beschlüsse folgte eine mehrjährige Diskussion, an deren Ende die Berufsrechtsnovelle aus dem Jahr 1994 stand. Seitdem ist anwaltliche Werbung mit der Einschränkung des § 43b BRAO erlaubt.

 

Blog

Kurz für „Weblog“ (= Internet-Tagebuch). Ein auf den Dialog ausgerichteter Internetauftritt, der chronologisch sortierte Beiträge umfasst. Kennzeichnend für Blogs ist die Möglichkeit, die eingestellten Beiträge mittels einer eigenen Kommentarfunktion zu kommentieren. Üblicherweise bieten Blogs außerdem die Möglichkeit, die Beiträge z.B. per RSS-Feed zu abonnieren. Juristische Blogs werden Law-Blogs oder auch Blawgs genannt.

Change Communication

Als Change Communication wird die Kommunikation bei Veränderungsprozessen bezeichnet. Sie begleitet und unterstützt Kanzleien bei dem Prozess, Strategien und Strukturen an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen (Change Management). Dabei widmet sich die Change Communication insbesondere den weichen Faktoren – Stimmungen, Meinungen, Emotionen – mit dem Ziel, einen erfolgreichen Wandel zu ermöglichen.

Content Management System

Das Content Management System (CMS) ist eine Software, mit der eine Kanzlei-Website erstellt und verwaltet werden kann. Die meisten CMS trennen zwischen Layout und Inhalt, so dass unabhängig vom Design auf einer grafischen Benutzeroberfläche Texte, Bilder oder Multimedia-Dateien eingefügt und geändert werden können. Die Zugriffsrechte können in der Regel für jeden Benutzer individuell eingestellt werden, so dass man Benutzern, die technisch weniger versiert sind oder nur gelegentlich Inhalte einstellen müssen, weniger Rechte einräumen kann als dem Administrator oder erfahrenen Usern. Bekannte Open Source- (d.h. quelloffene) Content Management Systeme sind WordPress und Joomla.

Diversity

Diversity (englisch für Vielfalt, Vielfältigkeit, Ungleichheit, Verschiedenheit) ist ein Kanzlei-Konzept, das die individuelle Vielfalt der Anwälte und Mitarbeiter sowie deren Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen anerkennt. Vor allem in USA und UK umfasst Diversity typischerweise die Dimensionen Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Behinderung und Religion bzw. Weltanschauung. In Deutschland verstehen Kanzleimanager unter Diversity allerdings häufig (und verkürzt) nur die Frauenförderung.

Diversity ist schon heute ein wichtiges Thema bei der Außendarstellung von großen Wirtschaftskanzleien, vor allem beim Recruiting oder in Pitches. Wegen des demographischen Wandels wird Diversity als Marketing- bzw. Kommunikationsinstrument in  Zukunft nochmals an Bedeutung gewinnen.

Domain

Der Begriff Domain beschreibt den logisch abgegrenzten Bereich eines Netzwerks. Der Domain-Name einer Website wird von rechts nach links gelesen. Die ->Top Level Domain (TLD) ist also die Endung, die nach dem Punkt die Adresse abschließt, wie zum Beispiel .com, .de oder inzwischen auch .law, .lawyer und .legal. Als -> Second Level Domain wird der eigentlich beschreibende Teil der Adresse links neben dem Punkt, z.B. der Kanzleiname, bezeichnet. Als Endnutzer registriert man die gewünschte Domain in der Regel bei seinem Webhost.

Ethik

Ethik, abgeleitet vom griechischen Begriff Ethos (übersetzt etwa Charakter, Sinnesart) ist eine im weitesten Sinn philosophische Disziplin, die sich mit der Frage nach dem moralisch richtigen Verhalten befasst. Sie hat in erster Linie die Aufgabe, verantwortbares Verhalten zu ermöglichen. Daneben entfaltet sie aber auch eine starke kommunikative Wirkung, weil sie die Bindung an grundlegende Werte vermittelt. Eine anwaltliche Ethik kann also positive Auswirkungen für das Image einer Kanzlei sowie der Anwaltschaft haben.

Experten-Statements

Als Experten-Statements werden Artikel oder auch Interviews zu Fachfragen, etwa zu Gesetzesentwürfen oder aktuellen Entscheidungen bezeichnet.

Facebook Like-Button

Der Facebook Like-Button wird durch den Website- oder Blogbetreiber auf der jeweiligen Seite eingebunden, damit Nutzer die Inhalte der jeweiligen Seite auf einfache Weise auf Facebook teilen können. Da der Like-Button beim bloßen Besuch der Website Daten des Nutzers an Facebook übermittelt, kann er derzeit nicht datenschutzkonform eingesetzt werden. Alternativen sind die datenschutzfreundliche -> Zwei-Klick-Lösung und dessen datenschutzkonformer Nachfolger -> Shariff.

Homepage

Der Begriff Homepage bezeichnet in einem engeren Sinne die zentrale Ausgangsseite eines Internetauftritts („Start“, „Home“). In einem weiteren Sinne steht Homepage für den Internetauftritt in seiner Gesamtheit und wird häufig synonym zum Begriff -> Website verwendet.

Interview-Autorisierung

Ein Interview zu autorisieren bedeutet, sich die wörtlichen Zitate vom Journalisten vor Veröffentlichung noch einmal zum Gegenlesen vorlegen zu lassen. Die Autorisierung von Interviews wurde in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts vom Spiegel eingeführt, der damals dafür bekannt war, seine Interviewpartner hart anzugehen. Seitdem ist sie vor allem in Deutschland absolut übliche Praxis. Vorgelegt werden nur die wörtlichen Zitate, nicht der gesamte Beitrag. Erfolgt die Veröffentlichung in Interview-Form werden auch die Fragen zur Kenntnisnahme übermittelt.

Kanzlei-Website

siehe Website

Key-Messages

Auch Messages oder Botschaften genannt, sind die zentralen Aussagen einer PR-Strategie, regelmäßig festgelegt in einem PR-Konzept.

Krise

Eine Krise ist ein Bruch in der anwaltlichen Kommunikation und Höhe- und Wendepunkt einer für die Kanzlei gefährlichen Entwicklung. Sie kann das Image der Kanzlei oder ihrer Anwälte beschädigen und deren beruflichen Erfolg gefährden. Ausgelöst wird eine Krise durch ein oder mehrere Ereignisse, die auf anwaltlichem Fehlverhalten beruhen können aber nicht müssen. Einmal erhoben können auch unberechtigte Vorwürfe zu einer Krise führen. Krisenpotential hat etwa die Vergabe von Gutachtenaufträgen an Großkanzleien durch Ministerien, der Pressebericht über eine Kanzlei in der örtlichen Tageszeitung, in dem negative Mandantenbehauptungen aufgegriffen werden oder ein Shitstorm gegen Abmahnkanzleien im Internet.

Krisenkommunikation

Die Krisenkommunikation gilt als Königsdisziplin der PR. Sie umfasst die Vorbereitung etwaiger Krisen im Vorfeld. Hierzu gehört es, Krisenpotential auszumachen, Informationsflüsse festzulegen sowie zu bestimmen, wer kommuniziert und in welcher Weise. Kern der Krisenkommunikation ist die Kommunikation im Krisenfall mit dem Ziel, verloren gegangenes Vertrauen wieder herzustellen und so einen dauerhaften Imageschaden von der Kanzlei und ihren Anwälten abzuwenden. Schließlich gehört zur Krisenkommunikation auch die Nachbereitung der Krise um Verbesserungspotential auszumachen.

Litigation-PR

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei juristischen Auseinandersetzungen, insbesondere bei Gerichtsverfahren. Obwohl es sich in Deutschland um eine noch recht junge Disziplin handelt, haben sich schon unterschiedliche Ansichten darüber hinausgebildet, was Litigation-PR leisten soll. Nach einer Auffassung soll mit Litigation-PR zumindest auch die Entscheidung des Gerichts beeinflusst werden. In diesem Sinne verstanden ist Litigation-PR die Fortsetzung des Rechtsstreits mit den Mitteln der PR. Nach anderer Auffassung ist Litigation-PR Reputationsmanagement, um einen medialen Schaden zu beheben, der durch die Logik der Medienberichterstattung entsteht, nach der zum Beispiel auch bei einem Freispruch „irgendetwas hängen bleibt“. Eine der Besonderheiten der Litigation-PR ist die enge Zusammenarbeit der in der juristischen Auseinandersetzung tätigen Anwälte mit den Kommunikationsberatern.

Marke

Eine Marke ist ein von vielen geteiltes Vorstellungsbild. Eine gute Marke transportiert Emotionen, entfacht Erwartungen und weckt Bedürfnisse. Schließlich wird die Entscheidung für ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht (allein) mit dem Verstand getroffen, sondern (zumindest auch) aus dem Bauch heraus.

Eine gelungene Kanzleimarke orientiert sich vor allem am Nutzen für den Mandanten. Sie stellt die Qualitäten heraus, durch die sich aus Sicht der Zielgruppe die eigene anwaltliche Tätigkeit von der anderer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unterscheidet. Mit anderen Worten: Die Kanzleimarke verdeutlicht, für welche Mandanten die Kanzlei die richtige Adresse ist. Hierfür bedarf es guter Kenntnisse über die Mandanten und deren Umfeld (z.B. Branchen und Märkte) oder der Situation, wegen der sie Rechtsrat suchen. Aus Sicht der Kanzlei steht die Marke für die Art und Weise der Rechtsberatung; hierzu gehört auch die Kanzleikultur sowie die von allen Beschäftigten geteilten Werte.

Marketing, anwaltliches

Der Begriff Marketing bedeutet übersetzt „auf den Markt bringen“ und bezeichnet eine unternehmerische Konzeption, bei der sich eine Anwaltskanzlei an den Bedürfnissen des Mandanten ausrichtet. Anwaltliches Marketing bzw. Kanzlei-Marketing umfasst die Entscheidung über anwaltliche Leistungen (zum Beispiel Rechtsgebiete und Beratungsarten), die Gestaltung der Zahlungsbedingungen (etwa Vorschuss, Ratenzahlungen), die organisatorischen Vorkehrungen um die anwaltliche Leistung zu erbringen (etwa die technische Ausstattung der Kanzlei und deren Erreichbarkeit), Werbung und Public Relations, sowie Motivation und Mandantenorientierung der Mitarbeiter.

Nachrichtenwert

Als Nachrichtenwert wird der Einflussfaktor bezeichnet, der darüber entscheidet, ob ein Ereignis oder ein Thema für die Massenmedien interessant ist. Mit anderen Worten: Der Nachrichtenwert einer Geschichte bestimmt, ob über sie berichtet wird. Als wichtige Nachrichtenfaktoren (Ereignismerkmale), die im Prozess der Nachrichtenauswahl berücksichtigt werden, gelten Aktualität/Neuigkeit, geographische Nähe, Prominenz, Fortschritt, Human Interest/Gefühle, Folgenschwere/ Tragweite, Dramatik, Konflikt, Kuriosität, Sex/Liebe.

Perp walk

Der Begriff Perp walk ist die Verkürzung der Phrase „walking the perp“, wobei „perp“ für „perpetrator“ (= Straftäter) steht. Der Perp walk bezeichnet im US-amerikanischen Rechtssystem den für die Medien inszenierten, ritualhaften Gang eines Verdächtigen von der Zelle zum Haftrichter. Der Verdächtige trägt dabei zumeist Handschellen oder Gefängniskleidung. Mit dem Perp walk wird er der Öffentlichkeit auf sehr einprägsame Weise als Ikone der Schuld vorgeführt – zu einem Zeitpunkt, zu dem nicht entschieden ist, ob er verurteilt werden wird. Im US-amerikanischen Rechtssystem ist der Perp walk, insbesondere wenn der Verdächtige prominent oder das in Rede stehende Verbrechen besonders schwerwiegend ist, nicht ungewöhnlich. Mit dem deutschen Rechtsverständnis von der Unschuldsvermutung ist der Perp walk demgegenüber nicht zu vereinbaren.

Podcast

Podcast ist ein Kofferwort, bestehend aus „Pod“ (abgeleitet von ipod, einem tragbaren MP3-Player von Apple) und „cast“ (abgeleitet von broadcast, also Rundfunk). Als Podcasts werden Mediendateien im Internet bezeichnet, die abonniert und unabhängig von Sendezeiten abgerufen werden können. Das Podcasting gilt als eine Nische. Daher gibt es auch nur wenige Anwalts- oder Law-Podcasts.

Pressemitteilung

Eine Pressemitteilung ist ein kurzer Text, der dazu dient, Journalisten über bestimmte Ereignisse zu informieren. Aufbau und Gestaltung orientieren sich an der journalistischen Darstellungsform der Nachricht. Die Pressemitteilung ist ein wichtiges Instrument der Pressearbeit und spielt dementsprechend auch bei der Kanzlei-PR eine große Rolle. Sie eignet sich in besonderer Weise für die Information über Mandate (sog. Dealmeldungen) sowie für Personalmeldungen.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

siehe Public Relations

PR-Konzept

Systematische und umfassende Planung der Kanzlei-Kommunikation. Im PR-Konzept werden die kurz- mittel- und langfristige PR-Strategie und die wichtigsten zu kommunizierenden Botschaften niedergelegt.

Public Relations (PR)

Public Relations (deutsch: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) bedeutet, Beziehungen strategisch durch Kommunikation zu gestalten, um Vertrauen und Verständnis für das anwaltliche Handeln zu schaffen und auszubauen.

Rankings

Rankings (englisch für Rangfolge, Rangliste, Rangordnung) bzw. Anwalts-Rankings sind Listen oder Übersichten, in denen Anwälte und Kanzleien, nach bestimmten Kriterien geordnet, aufgeführt werden. Rankings sind damit, ebenso wie Handbücher, strukturierte Informationsquellen über Anwälte, Kanzleien und deren Tätigkeitsfelder. Sie können Mandanten eine erste Orientierung in einem für sie undurchsichtigen Anwaltsmarkt bieten und zugleich, besonders in Form von Arbeitgeber-Rankings, die Kanzlei beim Recruiting unterstützen. Neben ihrer Funktion als Kommunikationsinstrument können Rankings aus Perspektive des Kanzleimanagements dazu genutzt werden, um zu überprüfen, ob die Kanzlei ihre Ziele erreicht. Rankings gibt es beispielsweise von JuveLegal 500Chambers, dem Handelsblatt oder erstmals im Oktober 2013 vom Focus. Bekannte Arbeitgeber-Rankings für Juristen sind Azur und Trendence Graduate Barometer Law Edition.

Reputation

Der Begriff der Reputation bezeichnet die auf den bisherigen Leistungen und Handlungen beruhende kollektive Einschätzung einer Anwaltskanzlei durch Dritte (Stakeholder). Sie kann auf eigenen Erfahrungen beruhen oder von anderen vermittelt worden sein, zum Beispiel durch Freunde, Bekannte, Blogger, Journalisten, Medien oder durch in Social Networks verbundene Personen. Die Reputation gilt als wichtiger Faktor, um das zukünftige Handeln einschätzen zu können, etwa im Hinblick darauf, ob eine Kanzlei bzw. deren Anwälte das Versprechen, Beratung oder Vertretung in einer gewissen Qualität anzubieten, einlösen wird. Die Reputation ist daher ein maßgebliches Kriterium bei der Auswahl einer Kanzlei und auch deswegen ein wichtiger immaterieller Vermögenswert. Reputation und Image unterscheiden sich nach einer weit verbreiteten Auffassung dadurch, dass das Image flüchtiger, volatiler und leichter zu beeinflussen ist.

Reputationsmanagement

Das Reputationsmanagement umfasst alle systematischen Maßnahmen einer Kanzlei bzw. von deren Anwälten, mit denen die Reputation gegenüber den relevanten Bezugsgruppen (Stakeholdern) geplant, aufgebaut, gepflegt, verbessert und beobachtet werden soll. Da die Reputation maßgeblich vom anwaltlichen Handeln bestimmt wird, ist das Reputationsmanagement nicht nur Aufgabe der Kommunikation sondern auch des Kanzlei-Managements.

 

Responsive Webdesign

Responsive Webdesign bedeutet, dass eine -> Website an das jeweilige Endgerät angepasst dargestellt wird. Layout, Seitenaufbau, Navigation und Inhalte werden also jeweils entsprechend der Größe des Displays des jeweiligen Endgeräts angezeigt und sehen damit zum Beispiel auf einem Desktop anders aus als auf einem Smartphone oder einem Tablet. Da in Deutschland inzwischen zu mehr als 50 % mit mobilen Endgeräten im Internet gesurft wird, ist ein responsive Webdesign für Websiten heute state of the art. In technischer Hinsicht verwendet ein responsive Webdesign Media Queries, die die Art und Eigenschaften des benutzten Geräts abfragen und die Website jeweils dementsprechend darstellen.

Second Level Domain

Als Second Level Domain wird der beschreibende Teil einer Domain links neben dem Punkt bezeichnet. Als Second Level Domain wird häufig etwa der Name der Kanzlei, gegebenenfalls mit Zusatz (zum Beispiel kanzleiname-law, rae-xyz), oder die eine Beschreibung des Tätigkeitsfelds gewählt.

 

Share-Buttons

Share Buttons werden vom Website- oder Blog-Betreiber auf der jeweiligen Seite eingebunden, um den Nutzern die Möglichkeit zu geben, die Inhalte der Seite auf einfache Weise in dem jeweiligen -> Social Network zu teilen. Einer der bekanntesten Share-Buttons ist der -> Like-Button von Facebook.

Alternativen zur Verwendung von Share-Buttons sind die -> Zwei-Klick-Lösung und dessen Nachfolger -> Shariff.

 

Shariff

Shariff ist eine datenschutzkonforme Lösung zur Einbindung von -> Share Buttons. Bei der Verwendung von Shariff erfolgt eine Datenübermittlung erst, wenn der Nutzer auf die Seite des jeweiligen -> Social Networks weitergeleitet wird. Der Nutzer bleibt also bis zu diesem Zeitpunkt unsichtbar. Aus technischer Perspektive handelt es sich bei Shariff um einfache HTML-Links.

 

Shitstorm

Der Begriff „Shitstorm“ leitet sich aus der angelsächsischen Wendung „When the shit hits the fan“ ab und bedeutet „Sturm der Empörung“. Im deutschen Sprachraum beschreibt er eine plötzlich auftretende sachfremde und häufig beleidigend geführte Diskussion einer breiteren Öffentlichkeit im Internet. Ein Shitstorm enthält zwar einen Kern sachlicher Kritik, entwickelt aber eine Eigendynamik und besteht dann zumeist nur noch aus verbalen Attacken. Der Begriff Shitstorm wurde zum Anglizismus des Jahres 2010 gewählt und im Juli 2013 in den Duden aufgenommen.

Social Media/ Social Web

Als Social Media bzw. Social Web wird die Gesamtheit aus Blogs und Sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Xing, Twitter) bezeichnet.

Social Media Newsroom

Der für das Social Web weiterentwickelte Pressebereich einer Homepage. Während der klassische Pressebereich Pressemitteilungen und weitere Pressematerialien, wie etwa Bilder oder Videos für Journalisten bereithält, bündelt der Social Media Newsroom auch die Social Media-Aktivitäten einer Anwaltskanzlei und wendet sich nicht nur an Journalisten sondern auch an andere Mulitplikatoren, etwa Blogger. Der Social Media Newsroom enthält üblicherweise Hinweise auf Profile in Sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Xing, Twitter), Links auf Bilder oder Videos, die im Web 2.0 eingestellt sind (z.B. auf Flickr oder Youtube) und bietet die Möglichkeit, aktuelle Informationen über einen RSS-Feed zu abonnieren. Wie im klassischen Pressebereich finden sich auch im Social Media Newsroom umfassende Kontaktdaten des jeweiligen Ansprechpartners.

Social Media Recruiting

Social Media Recruiting ist die Suche von Mitarbeitern mithilfe von Social Media. Es umfasst neben dem posten offener Stellen die für das Social Web typischen Instrumente, wie das Weiterempfehlen oder das Liken etwa von Stellen oder Arbeitgebern. Zum Social Media Recruiting zählt außerdem, im Social Web auf interesante Kandidaten zuzugehen und sie direkt anzusprechen.

Social Networks

Auch Social Media-Plattformen genannt, zeichnen sich dadurch aus, dass der Betreiber nur die Plattform zur Verfügung stellt und die Inhalte von den Nutzern eingestellt werden (sog. nutzergenerierte Inhalte bzw. User-generated Content). Gemeinsam mit Blogs bilden Social Networks das Social Web (früher auch als Web 2.0 bezeichnet). Einen Überblick über vorhandene Social Networks findet sich im Social Media Prisma von Ethority. Die wichtigsten Social Networks sind derzeit Facebook, Google+ (im Hinblick auf die Suchmaschinenoptimierung), Youtube (für Videos), die berufsbezogenen Netzwerke Xing (national) und LinkedIn (international), Slideshare (für Präsentationen), Flickr und Pinterest (für Bilder) und nicht zuletzt Twitter (als Nachrichtendienst, Mikroblog und Soziales Netzwerk). Ein juristische Social Network ist etwa Marktplatz Recht.

Submissions

Unterlagen, die Kanzleien für die Bewertung in Handbüchern (z.B. Juve, Nomos) einreichen.

Suchmaschinenoptimierung

Der Begriff Suchmaschinenoptimierung (auf englisch Search Engine Optimization, kurz: SEO) bezeichnet Maßnahmen, durch die eine (Kanzlei-)Website besser in den unbezahlten Suchergebnissen von Suchmaschinen platziert wird. Bei Google, der in Deutschland maßgeblichen Suchmaschine, bestimmen rund 200 Kriterien das Ranking in den Suchergebnissen. Die Suchmaschinenoptimierung ist also ein komplexer Vorgang, bei dem durch das Zusammenspiel verschiedener Faktoren die besten Ergebnisse erzielt werden dürften. Welche Kriterien eine Website in den Suchergebnissen nach oben bringt hält Google geheim. Allerdings kann man davon ausgehen, dass neben vielen anderen, der Inhalt, die Verlinkungen (vor allem Links von extern auf die Seite), sowie die Domain Faktoren sind.

Streisand-Effekt

Als Streisand-Effekt wird bezeichnet, dass der Versuch, bestimmte Inhalte im Netz zu unterdrücken, zu einem gesteigerten Interesse an diesen Inhalten führt. Benannt ist der Streisand-Effekt nach der US-amerikanischen Sängerin und Schauspielerin Barbra Streisand, die im Jahr 2003 gegen die Veröffentlichung einer Luftaufnahme ihres Anwesens an der südkalifornischen Küste im Internet geklagt hatte. Erst damit lenkte sie das Interesse auf dieses Bild, das sich ab diesem Zeitpunkt rasant im Internet verbreitete.

Studie

Eine Studie, also die (wissenschaftliche) Untersuchung einer bestimmten Fragestellung, kann neben ihrer inhaltlichen Funktion auch als Kommunikationsinstrument genutzt werden. Da mit Studien Wissenslücken geschlossen oder durch Zahlen und Fakten einer Studie vorhandenes Wissen untermauert werden kann, kann eine Kanzlei durch eine Studie ihre Kompetenz darstellen und als Ergebnis ihre Reputation und ihre Kanzlei-Marke stärken.

Top Level Domain

Die Top Level Domain ist die Endung einer Domain rechts neben dem Punkt, wie etwa .de, .com und .law, .lawyer, .legal. Die länderspezifischen Domainendungen (zum Beispiel .de für Deutschland) werden vom jeweiligen Land verwaltet. In Deutschland ist hierfür die Deutsches Network Information Center (Denic) zuständig. Die Koordination der Top Level Domains (z.B. .com, .law, .lawyer und .legal) obliegt der internationalen Organisation Internet Corporation For Assigned Names and Numbers (ICANN).

 

Troll

Im Netz wird als Troll bezeichnet, wer mit seinen Beiträgen oder Kommentaren erkennbar nicht zur Diskussion beitragen sondern lediglich provozieren und stören will. Trolle stiften Unfrieden, lösen Konflikte aus oder heizen sie an, diskreditieren Menschen mit anderer Meinung und schaffen so insgesamt eine unangenehme Atmosphäre. Die goldene Regel im Umgang mit Trollen lautet: „Don’t feed the troll“ („Trolle bitte nicht füttern“). Mit anderen Worten: Es ist das beste, Trolle zu ignorieren. Denn wenn sie nicht die Aufmerksamkeit bekommen, die sie sich erhoffen, ziehen sie zumeist rasch weiter.

Twitter

Twitter ist Kurznachrichtendienst, Microblog und Social Network. Jeder angemeldete Nutzer kann kurze Nachrichten (sog. „Tweets“) von bis zu 140 Zeichen veröffentlichen; andere Nutzer können diese Nachrichten abonnieren, indem sie dem Twitterer folgen. Der erste heute auffindbare Tweet wurde am 21.03.2006 von Erfinder und Mitgründer Jack Dorsey verschickt. Die Begrenzung auf 140 Zeichen geht darauf zurück, dass Twitter zunächst auf SMS-Basis funktionierte. Das Format hat sich bei den Nutzern aber etabliert. Zwischenzeitliche Anzeichen Ende des Jahres 2015/ zu Beginn des Jahres 2016, dass diese Obergrenze abgeschafft werden soll, bestätigten sich im Ergebnis nicht.

Website

Die Website ist ein virtueller Platz im Internet, in dem sich z.B. eine Kanzlei präsentiert. Die Kanzlei-Website zählt zu den Standard-Instrumenten des anwaltlichen Außenauftritts. Ihre Bedeutung ist nicht zu unterschätzen, weil viele Rechtssuchende Empfehlungen, zum Beispiel von Bekannten oder Freunden, im Internet nachschauen. Sie kann daher maßgeblich den ersten Eindruck bestimmen, den ein potentieller Mandant von der Kanzlei bekommt.

 

Werbeverbot, anwaltliches

Die Wurzeln des (früheren) anwaltlichen Werbeverbots reichen bis in das 19. Jahrhundert zurück. Zuletzt war es in § 2 Abs. 2 der „Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts“ der Bundesrechtsanwaltskammer vom 21. Juni 1973 niedergelegt. Heute gehört das anwaltliche Werbeverbot der Vergangenheit an, nachdem das Bundesverfassungsgericht ihm mit den sog. Bastille-Beschlüssen vom 14.07.1987 die Grundlage entzogen hat.

Werbung, anwaltliche

Werbung ist eine bezahlte Botschaft, die einseitig die positiven Eigenschaften eines Produkts oder einer Dienstleistung, wie etwa der anwaltlichen Rechtsberatung betont. Sie ist als solche zu kennzeichnen und von redaktionellen Inhalten zu trennen. Klassische Werbeformen sind etwa Anzeigen, Plakate, Fernseh- und Radiospots oder Banner im Internet.

Anwaltliche Werbung ist heute mit der Einschränkung des § 43b BRAO erlaubt. Nach dieser Bestimmung hat Werbung über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich zu unterrichten und darf nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet sein. Beispiele für anwaltliche Werbung sind Anzeigen in den Gelben Seiten, die Plakatwerbung einiger Anwälte in Münchner U-Bahn-Stationen oder auch die Image-Werbekampagne des DAV.

Xing

Xing ist ein berufliches Social Network. Im Jahr 2003 in Hamburg unter der Bezeichnung OpenBC gegründet gilt Xing in Deutschland, Österreich und der Schweiz als wichtiges Business-Netzwerk. Rund 8 Millionen der insgesamt 10 Mio. Nutzer stammen aus dem deutschen Sprachraum. Das aus den USA stammende Pendant, das Business-Netzwerk LinkedIn holt aber im deutschsprachigen Raum auf, wo es inzwischen mehr als 6 Mio. Nutzer hat (weltweit 350 Mio. Nutzer).

Viele Anwaltskanzleien, darunter auch große Wirtschaftskanzleien, sind mit einem Unternehmensprofil auf Xing zu finden. Von den in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist nach einer Statistik von Ralf Zosel jeder fünfte bei Xing registriert.

Zwei-Klick-Lösung

Die von heise entwickelte Zwei-Klick-Lösung ist eine datenschutzfreundliche Technologie um -> Share-Buttons wie zum Beispiel den -> Facebook Like-Button auf einer Website oder einen Blog einzubinden. Bei der Zwei-Klick-Lösung wird die Datenübertragung an das Social Network nicht bereits beim Besuch der Seite, sondern erst und nur beim Klicken der (bis zu diesem Zeitpunkt deaktivierten ausgegrauten) Buttons, eingeleitet. Ein Mouseover informiert über die Datenübermittlung.

Unter Marketing-Gesichtspunkten ist allerdings zu konstatieren, dass bei der Zwei-Klick-Lösung Inhalte wohl seltener geteilt werden dürften, als wenn nur ein Klick erforderlich ist. Diesen Vorteil bietet der Nachfolger der Zwei-Klick-Lösung -> Shariff.