Ethik: Auch an die Außenwirkung denken!

Bislang keine ethische Standortbestimmung gelungen

Eine ethische Standortbestimmung ist, obwohl rund drei Jahre über eine Berufsethik bzw. einen Ethik-Kodex diskutiert wurde, allerdings nicht gelungen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte ein Diskussionspapier vorgelegt, das von einer eigens dafür eingesetzten Kommission entwickelt worden war. Die regionalen Rechtsanwaltskammern sprachen sich aber in ihrer Hauptversammlung im Oktober 2011 gegen eine verschriftete Ethik aus, nachdem der Deutsche Anwaltverein bereits im Dezember 2010 einen schriftlichen Ethik-Kodex abgelehnt hatte.

Nach Auffassung des DAV soll stattdessen ein dauerhafter Diskurs über eine anwaltliche Ethik geführt werden. Aber eine relevante Diskussion, die zu einer im Berufsleben verwertbaren Ethik geführt hätte, hat sich auch daraus nicht entwickelt. Neben einem Ethik-Panel auf dem jährlich stattfindenden Anwaltstag wurde eine Rubrik „Anwälte fragen nach Ethik“ in das Anwaltsblatt aufgenommen, in der jeweils ein Fall vorgestellt und eine ethische Frage formuliert wird. Die Antworten hierauf finden sich gut versteckt im Forenbereich der Seite des Anwaltvereins, für den man sich gesondert registrieren muss. Die Anzahl der Repliken ist überschaubar: Auf die in den Heften des Jahres 2014 bislang gestellten Fragen gibt es zwischen null und fünf Forenbeiträge (Stand: 27.11.2014).

Schriftlich fixierte Ethik?

Angesichts der bislang geführten Diskussion um eine Ethik- und bzw. einen Ethik-Kodex wird eine verschriftete Ethik bis heute abgelehnt. Dabei wäre im Hinblick auf die kommunikative Funktion der Ethik eine schriftliche Fixierung ethischer Standards sinnvoll. Denn ein schriftlicher Ethik-Standard der Anwaltschaft wäre ein klares Bekenntnis gegenüber der Gesellschaft, einschließlich des rechtsuchenden Publikums, das geeignet wäre, das Ansehen der Anwaltschaft zu verbessern. Dies gilt selbst dann, wenn dieser Ethik-Standard rechtlich unverbindlich ist. Demgegenüber hat eine Diskursethik, also eine dauerhafte Diskussion über eine Berufsethik, den geringsten Einfluss auf das Image der Anwaltschaft, allein schon deswegen weil sie anwaltsintern geführt wird – wenn überhaupt.

Das Problem, das sich aber stellt ist: Was soll eine solche Ethik umfassen, wie soll sie ausgestaltet sein? Offenbar liegt hier der Hase im Pfeffer. Zu einem Entwurf eines Ethik-Kodex ist es jedenfalls bislang nicht gekommen. Aufgabe der seinerzeit von der BRAK eingesetzten Kommission war es lediglich, das Thema Ethik anhand unterschiedlicher Bereiche und praktischer Aspekte anwaltlicher Berufsausübung zu beleuchten. Ethische Grundsätze sollte sie ausdrücklich nicht formulieren.

Kommentare

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