Anwaltskommunikation Dr. Susanne Reinemann

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§§ 8 und 9 BORA eröffnen neue Werbemöglichkeiten

Seit dem 01. März 2011 ist es Rechtsanwälten erlaubt, auf jede berufsrechtlich zulässige Zusammenarbeit mit nicht-sozietätsfähigen Personen hinzuweisen. Dabei dürfen sie auch Kurzbezeichnungen verwenden. Mit diesen Änderungen hat die Satzungsversammlung die berufsrechtlichen Beschränkungen weiterlesen …

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  • 12. April 2011
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