§§ 8 und 9 BORA eröffnen neue Werbemöglichkeiten
Seit dem 01. März 2011 ist es Rechtsanwälten erlaubt, auf jede berufsrechtlich zulässige Zusammenarbeit mit nicht-sozietätsfähigen Personen hinzuweisen. Dabei dürfen sie auch Kurzbezeichnungen verwenden. Mit diesen Änderungen hat die Satzungsversammlung die berufsrechtlichen Beschränkungen weiterlesen …