Vom Werbeverbot zum anwaltlichen Werberecht
Heutzutage ist es Anwälten unter den Einschränkungen des §§ 43b BRAO, 6ff. BORA erlaubt, für sich zu werben. Das war lange Zeit anders: Die Wurzeln des anwaltlichen Werbeverbots zum Schutz des Standes reichen bis in das 19. Jahrhundert zurück. Ausgeformt worden war das anwaltliche Werbeverbot, weiterlesen …