Das Sommerloch füllen

Sommerzeit, Ferienzeit – und die Medien machen Nachrichten groß auf, die zu anderer Zeit höchstens eine kurze Meldung wert wären: Das Sommerloch ist da. Und mit ihm eine gute Gelegenheit für Sie, Pressearbeit für Ihre Kanzlei zu machen. Denn im Juli und August sind Journalisten in besonderer Weise an Nachrichten interessiert.

Was aber macht eine Meldung meldenswert? Nicht jede Kanzlei befasst sich mit Reisemängelhaftung und kann passend zur Urlaubszeit anbieten, einer lokalen Zeitung zwei Stunden als Experte am Telefon oder im Chat bereitzustehen. Auch hat nicht jede Kanzlei einen Prominenten als Mandanten, den sie für PR-Zwecke nutzen kann (oder möchte).

Aber vielleicht ist Ihre Meldung unter anderen Gesichtspunkten aktuell? Oder sie hat aus anderen Gründen als Aktualität oder Prominenz Nachrichtenwert? Etwa den Faktor Human Interest: Vielleicht haben Sie einen Mandanten, der durch eine Klage oder ein Urteil ein Schicksal erleidet, das menschlich in besonderer Weise berührt? Sein Schicksal könnte Aufhänger sein für einen Artikel über die derzeitige Gesetzeslage und/oder aktuelle Rechtsprechung – auch ohne seine Identität preis zu geben. Oder ist ein Fall, den Sie gerade bearbeiten, besonders kurios? Auch wenn der Hintergrund ganz ernst sein kann, ist beispielsweise die Frage, ob die Ehefrau als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden kann ein guter Aufhänger. Gleiches gilt für die Frage, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, wenn ein Beamter schlafend vom Bürostuhl fällt.

Aber auch Fälle die weder ein menschliches Schicksal aufweisen, noch besonders kurios sind, können Stoff für eine Pressemitteilung liefern, wenn sie unter Service-Aspekten aufbereitet werden. Verhaltensempfehlungen nach einem Verkehrsunfall sind ein klassisches Beispiel. Auch ein Beitrag mit Empfehlungen zur Nutzung des Internet, insbesondere Social Media, am Arbeitsplatz kann Nachrichtenwert haben. Gerade Service-Aspekte passen besonders gut zum Image eines Anwalts als Dienstleister und vermitteln Kompetenz.

Ganz gleich, welchen Aufhänger Sie wählen: Eine Pressemitteilung muss in jedem Fall zu der Positionierung Ihrer Kanzlei passen. Das betrifft nicht nur das Rechtsgebiet, um das es geht, und den Lebenssachverhalt, den Sie beschreiben. Es betrifft auch den Stil, den Sie für Ihre Pressemitteilung wählen und nicht zuletzt das Medium. Schließlich möchten Sie mit Ihrer Pressearbeit potentielle Mandanten ansprechen. Und da nützt es wenig, wenn Sie als Kanzlei für Immobilien- und Mietrecht Familienrechtsmandate gewinnen. Und wenn Sie mittelständische Unternehmen ansprechen wollen ist Ihr Beitrag in einer reißerisch aufgemachten Tageszeitung vielleicht fehl am Platz.

Bildnachweis: „Sommerloch“ von dioxin, www.photocase.de

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