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Bedeutung der MIT-Studie für den Anwaltsberuf

Was bedeutet das für den Anwaltsberuf? Selbst in den Fällen, in der eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bearbeitet wird (wie etwa bei der Abmahnung von Filesharing), sind zwar Routinen innerhalb der Kanzlei, aber wohl weniger gegenüber den Mandanten denkbar. Und falls doch, so stellt sich die Frage, ob es sich hier noch um anwaltliche Arbeit handelt. Denn eine Tätigkeit, die ohne Beeinträchtigung ihrer Qualität oder der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und der zu ihrer Aufrechterhaltung benötigten Rechtsberater auch von anderen Dienstleistern erfüllt werden kann, ist wohl eher nicht anwaltlicher Natur (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2000 – I ZR 289/97). Arbeit, die vom Computer besser erledigt werden kann als vom Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin ist also wahrscheinlich gar keine anwaltliche.

Ob der Umkehrschluss richtig ist, dass anwaltliche Arbeit eines Menschen bedarf, weil nur er das kommunikativ-empathische Element erfüllt, wird sich weisen. Zumindest in Kombination mit dem – computerunterstützten – Fachwissen, und der den Mandanten entlastenden Distanz dürfte das auch für die Zukunft gelten. Das bedeutet aber auch, dass dieses kommunikativ-empathische Element der Rechtsberatung noch mehr an Bedeutung gewinnen wird, als jetzt schon.

Folgen

Es ist also gut denkbar, dass die anwaltliche Arbeit in Zukunft eine andere ist, als bislang. Aber vielleicht verändern Computer die Anwaltstätigkeit nicht nur, sondern machen sie auch besser. Denn das Massachusetts Institute of Technology hat nicht nur mit Robotern experimentiert, sondern – und das könnte für das wichtige kommunikativ-empathische Element bedeutsam sein – eine Software entwickelt, mit der die soziale Interaktion trainieren werden kann. Unabhängig davon, ob man ein solches Training nötig hat – der Anwalt, der versteht, wie wichtig es ist, dass sich der Mandant von ihm gut verstanden fühlt, braucht auch keine Angst vor dem Wettbewerb durch einen Computer zu haben.

 

Zum Nach- und Weiterlesen:

Bildnachweis: „kiss the future“ complize/photocase.de

Kommentare

Frank Remmertz
Antworten

Rechtsberatung durch Software ist nach dem RDG problematisch, wenn diese durch Nicht-Anwälte angeboten wird.

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