Ro|bo|ter|ju|rist

Die Frage, ob ein Computer in Zukunft den Beruf des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin ersetzt, hat derzeit Konjunktur. Der Computer bzw. künstliche Intelligenz sind in der Arbeitswelt auf dem Vormarsch und machen auch vor Rechtsanwälten, Richtern, Staatsanwälten, kurzum den juristischen Berufen nicht Halt. Auf den ersten Blick scheint es zwar Berufe zu geben, bei denen der Einsatz von Computern näher liegt – man denke nur an selbstfahrende Autos, Übersetzungsdienste, Maklertätigkeiten. Die Rechtsberatung durch einen Roboter drängt sich dagegen nicht unmittelbar auf, vor allem weil ein Rechtsstreit für die Betroffenen häufig emotional belastend ist und die anwaltliche Tätigkeit ein Vertrauensberuf. Dennoch scheint der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Rechtsberatung nicht ausgeschlossen.

Was macht anwaltliche Arbeit aus?

Sucht man eine Antwort auf die Frage, ob der Roboterjurist tatsächlich vor der Tür steht, ist es notwendig, sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin genauer anzuschauen.

Der Nutzen der Rechtsberatung liegt darin, dem Mandanten einen „richtigen“ Rat zu geben und ihn damit zu entlasten. Dabei bedeutet „richtig“ nicht nur „rechtlich zutreffend“, sondern auch unter Berücksichtigung der relevanten wirtschaftlichen, persönlichen und sonstigen Umstände. Um eine solche Empfehlung auszusprechen, bedarf es verschiedener Kenntnisse und Fähigkeiten: Zum einen braucht der Anwalt bzw. die Anwältin fachliche Kompetenz, also juristisches Wissen und Berufserfahrung und er muss beides, also Wissen und Erfahrung, auch situationsgerecht anwenden können. Schließlich bedarf es eines kommunikativ-empathischen Elements, also u.a. die Fähigkeit herauszufinden, was das Anliegen des Mandanten ist und was er wirklich braucht. Die Entlastung des Mandanten kommt dadurch zustande, dass sich jemand der Sache annimmt, der Distanz zu ihr hat. Denn eigene Betroffenheit schließt in aller Regel ein kluges (und kluges rechtliches) Handeln aus. Nicht umsonst heißt es: A lawyer who represents himself has a fool for a client.

Fachwissen durch den Computer

Was davon kann der Computer, und was kann er im Zweifel besser als ein Mensch? Beginnen wir mit der fachlichen Kompetenz, also Wissen plus Berufserfahrung. Zum Wissen gehört die Kenntnis der Rechtslage (also des Gesetzes, der Literatur und der Rechtsprechung) sowie die Fähigkeit zur Subsumption des Falls. Gesetze, Literatur, Rechtsprechung – das alles findet sich schon heute in Datenbanken, die deutlich umfangreicher sind als das Gedächtnis eines Menschen je sein kann. Bei der Subsumption, also der Frage der Anwendbarkeit von Gesetzestexten auf bestimmte Fälle sowie der Beurteilung, ob Entscheidungen vergleichbar oder in einem entscheidenden Aspekt doch anders sind, ist es schon schwieriger, aber durchaus vorstellbar, dass ein Computer dies nach einer entsprechenden Fütterung durch Menschen lernen kann – besteht nicht das Lösen von juristischen Fällen in erster Linie aus einer Reihe von „wenn – dann“-Fragen? Es gibt bereits Software, die mit Hilfe sogenannter Entscheidungsbäume Hilfestellung bei sehr komplexen Fallgestaltungen gibt. Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass eine solche Software „dazulernt“.

Unter Berufserfahrung wird eigenes Erleben verstanden, also Wissen, das sich gerade nicht aus Büchern, Datenbanken oder dem Internet ziehen lässt. Erfahrung ist also das Gegenteil von verschriftetem Wissen. Allerdings spricht zum einen nichts dagegen, dass auch Erfahrung schriftlich niedergelegt werden kann. Je mehr Anwältinnen und Anwälten das Netz nutzen und zum Beispiel Blogs über ihre Verfahren und ihren Alltag schreiben, ihre Erfahrungen also teilen, umso mehr wird Erfahrung verschriftlicht. Außerdem könnte, wie bei der Subsumption, Erfahrung in einem ausgereiften Zustand künstlicher Intelligenz wohl gelernt werden. Unvorstellbar ist es jedenfalls nicht.

Als erstes Zwischenergebnis kann man also festhalten, dass juristische Fachkompetenz in Zukunft durchaus durch künstliche Intelligenz ersetzt werden kann.

Kommentare

Frank Remmertz
Antworten

Rechtsberatung durch Software ist nach dem RDG problematisch, wenn diese durch Nicht-Anwälte angeboten wird.

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