Anwälte dürfen in allen Medien mit Mandaten werben
Erfordernis der Einwilligung bleibt
Eine Liberalisierung der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) macht es möglich: Anwälte und Kanzleien können seit kurzem in allen Informationsmitteln mit Mandaten werben. Bislang waren Hinweise auf Mandate und Mandanten gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 BORA nur in Praxisbroschüren, Rundschreiben und anderen vergleichbaren Informationsmitteln, etwa auf der Kanzleihomepage, oder auf Anfrage zulässig. Diese Beschränkung auf bestimmte Informationsmittel wurde zum 01.07.2010 aufgehoben. Seitdem ist eine Werbung mit Mandanten und Mandaten beispielsweise auch in Zeitungsanzeigen oder Werbespots im Radio möglich. Das Erfordernis der ausdrücklichen Einwilligung des Mandanten besteht unverändert fort.
Die Satzungsversammlung, die die Berufsordnung für Rechtsanwälte erlässt und fortschreibt, hatte die Liberalisierung des § 6 Abs. 2 Satz 2 BORA im November vergangenen Jahres in Berlin beschlossen. Hintergrund, so Dr. Frank Remmertz, Mitglied der Satzungsversammlung, sei gewesen, „dass die Beschränkung nicht mehr zeitgemäß und auch mit EG-Recht nicht vereinbar erschien“.
Inwieweit sich das Werbeverhalten der Kanzleien durch die Änderung des § 6 Abs. 2 Satz 2 BORA tatsächlich ändern wird, bleibt abzuwarten. Denn bereits jetzt ist es üblich, dass in der redaktionellen Berichterstattung über Gerichtsverfahren die anwaltlichen Vertreter mit vollem Namen genannt werden. Diese Art der PR, die sich in den vergangenen Jahren mehr und mehr durchgesetzt hat, ist kostenlos und dürfte mehr Bekanntheit schaffen als eine als bezahlte Botschaft zu erkennende Werbeanzeige.
Kommentare
Es scheint fraglich, ob die Freigabe das Werbeverhalten ändert. Trotz Novellierung 1994 stehen Anwälte nach wie vor Werbemaßnahmen skeptisch gegenüber. Nicht zu unterschätzen ist letztlich die anwaltliche Schweigepflicht; die Einwilligung des Mandanten zur Veröffentlichung natürlich vorausgesetzt. Es bedarf eines sensiblen Umgangs mit diesem Thema, damit “der Schuß nicht nach hinten losgeht”. Gut aufbereitete Referenzen sind glaubwürdiger und werden von Dritten anders wahrgenommen.