Alle Jahre wieder

Wie Sie die nachrichtenarme Zeit zwischen den Jahren nutzen können

Weniger bekannt als das berühmte Sommerloch ist, dass auch in der Zeit zwischen den Jahren die Nachrichtenlage dünn ist. Von kurz vor Weihnachten über Silvester bin hin zum Dreikönigstag am 6. Januar sind die Journalisten häufig auf der Suche nach Themen mit denen sie den redaktionellen Teil füllen können. Der kleine Bruder des Sommerlochs, das Winterloch, ist also eine gute Zeit für Ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Aber was können Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin den Redaktionen anbieten?

Klassiker um die Weihnachtszeit sind natürlich Verbrauchertipps die sich um den Geschenkekauf drehen, allen voran Umtausch und Reklamationen. Auch haftungs- und versicherungsrechtliche Fragestellungen rund um den Winter, wie etwa Schneeräumpflichten oder die Ausrüstung mit Winterreifen finden alle Jahre wieder ihren Weg in die Medien. Zum Jahreswechsel können außerdem ganz unterschiedliche rechtliche Fragestellungen aktuell werden, etwa wenn zum Jahresende bestimmte Fristen ablaufen oder mit dem Beginn des neuen Jahres Gesetzesänderungen in Kraft treten.

Aber auch viele andere Rechtsgebiete können Sie unter einem weihnachtlichen Aspekt aufbereiten. So kann die Frage, wo ein Kind Weihnachten verbringen darf, wenn die getrennt lebenden Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, ein Aufhänger für einen familienrechtlichen Beitrag sein. Rechtsstreitigkeiten um gecoverte Weihnachts-Popsongs können einen Artikel über urheberrechtliche Fragestellungen einleiten und der Schokoweihnachtsmann kann Anlass für einen markenrechtlichen Bericht sein.

Vielleicht ist aber auch gar nicht der Inhalt Anknüpfungspunkt für eine Berichterstattung in den Medien sondern die Verpackung Ihrer Geschichte – etwa in Form eines (Weihnachts-)Gedichts oder als (Weihnachts-)Erzählung?

Ganz gleich, welches Thema Sie in welcher Form anbieten: Erzählen Sie eine Geschichte! Zeigen Sie die Menschen, vermeiden Sie Fachausdrücke, bringen Sie die Dinge auf den Punkt und erläutern Sie etwaige Konsequenzen. Denn Defintion, Subsumptionen und Paragraphen interessieren die Leser, Zuhörer, Zuschauer oder User im Zweifel überhaupt nicht.

Bildnachweis: „Christmas in a box“ von gb-photodesign, www.photocase.de

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