Lexikon Kanzlei-PR: Streisand-Effekt
Als Streisand-Effekt wird bezeichnet, dass der Versuch, bestimmte Inhalte im Netz zu unterdrücken, zu einem gesteigerten Interesse an diesen Inhalten führt.
Benannt ist der Streisand-Effekt nach der US-amerikanischen Sängerin und Schauspielerin Barbra Streisand, die im Jahr 2003 gegen die Veröffentlichung einer Luftaufnahme ihres Anwesens an der südkalifornischen Küste im Internet geklagt hatte. Erst damit lenkte sie das Interesse auf dieses Bild, das sich ab diesem Zeitpunkt rasant im Internet verbreitete.
Gerade anwaltliches Vorgehen, sei es die Aufforderung einen bestimmten Blogeintrag zu löschen oder das Verlangen, im Internet eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, kann dazu führen, dass der angegriffene Inhalt ungewollt viel Aufmerksamkeit erfährt. Es kann daher ratsam sein, den Streisand-Effekt in die Überlegungen über das jeweilige juristische Vorgehen einzubeziehen.
Zum Nach- und Weiterlesen:
- Wikipedia-Artikel zum Streisand-Effekt
- Verunglimpfung, www.lawblog.de, 02.01.2012
- Blogger führt Homöopathie-Konzern vor, Handelsblatt 18.08.2011
- Bei Kachelmann wird es langsam lächerlich, www.internet-law.de, 05.08.2011
Bildnachweis: „Hochstapler“ von luxuz::., www.photocase.de