Neue Domainendungen „.anwalt“ oder „.advocat“?
BRAK bewirbt sich nicht um anwaltsspezifische Top Level Domain
Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2013 könnte es neben den bekannten Top Level Domains (den Endungen rechts nach dem Punkt, die eine Domain abschließen) wie „.de“, „.com“ oder auch „.eu“ und „.net“ neue Domainendungen wie etwa „.kanzlei “, „.anwalt“ oder „.advocat“ geben. Eine entsprechende Öffnung der generic Top Level Domains (gTLD) hat die Internet Corporation For Assigned Names and Numbers (ICANN) am 20.06.2011 beschlossen. Vom 12.01.2012 bis 12.04.2012 können sich Unternehmen und Organisationen bewerben und Vertragspartner der ICANN für die jeweilige Top Level Domain werden. Ab 2013 können sich dann auch Endnutzer für die neuen Domains registrieren lassen.
Wer sich um eine anwaltliche Top Level Domain bewirbt, bleibt abzuwarten. Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer hat nach Auskunft von Hansjörg Staehle, Präsident der Rechtsanwaltskammer München und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, angesichts der bei der ICANN bei Anmeldung einzuzahlenden beträchtlichen Prüfungskostenpauschale von knapp $ 150.000,00 beschlossen, vorerst passiv zu bleiben, d.h. eine Stellung als Vertragspartnerin der ICANN hinsichtlich einer anwaltsspezifischen „generic TLD“ nicht anzustreben. Da der Zugang der Anwaltschaft zu einer etwa durch Dritte installierten gTLD mit anwaltsspezifischen TLD’s unabhängig von der Mitwirkung der BRAK möglich sei, halte die BRAK eine Initiative nicht für zwingend notwendig. „Im Übrigen“, so Hansjörg Staehle weiter, „sind an einem echten Bedarf leise Zweifel erlaubt, da die Anwaltschaft ja ihre breite Präsenz unter anderen TLD´s im Internet kaum aufgeben wird.“
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