Fremdbesitz an Kanzleien
Kommunikation gegen den Vertrauensverlust
Nach einer umfassenden Neuordnung des Anwaltsrechts in England und Wales ist seit Ende des Jahres 2011 die Fremdbeteiligung von Nicht-Anwälten an Anwaltskanzleien möglich – unter strenger Aufsicht sogar bis zu 100 %. Und auch in anderen Ländern Europas (zum Beispiel Italien oder Spanien) ist eine Finanzierung von Anwaltskanzleien durch Fremdkapital weiterlesen …