Litigation-PR ist Reputationsmanagement

Die Medienberichterstattung über Gerichtsprozesse oder andere juristische Auseinandersetzungen folgt eigenen Spielregeln: Aus der Perspektive der Journalisten zählt eine gute Geschichte – nicht die Rechtsfindung. Nicht selten wird daher ausführlich über einen Verdacht, eine Verhaftung, eine Anklage oder einen Prozessauftakt berichtet. Und wenn nach Wochen oder Monaten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit bereits erlahmt ist, wird der Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens nur noch in einer kleinen Notiz vermeldet. Die Berichterstattung in den Medien kann dazu führen, dass der Angeklagte zwar im Gerichtssaal freigesprochen wird, aber in der öffentlichen Meinung verurteilt bleibt.

Wegen dieser Gesetzmäßigkeit hat prozessbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Litigation-PR, ihre Berechtigung – wenn und soweit sie als Reputationsmanagement verstanden wird. Sie kann und soll dazu führen, die gegebenenfalls zu Unrecht beschädigte Reputation eines Menschen oder eines Unternehmens in der Öffentlichkeit wieder herzustellen. Die Besonderheit der Litigation-PR liegt dabei in der engen Zusammenarbeit der mandatierten Anwälte mit den hinzugezogenen Kommunikationsberatern. Dabei haben die Juristen die Federführung; Aufgabe der Kommunikationsberater ist es, die juristischen Vorgänge für die Öffentlichkeit zu übersetzen.

Der Anspruch zumindest eines Teils der Litigation-PR-Branche geht aber darüber hinaus: Danach hat die Litigation-PR zum Ziel, über die Medienberichterstattung das Gericht in seiner Entscheidung zu beeinflussen. Dieses Ansinnen auf den Richterspruch einzuwirken – ganz gleich ob tatsächlich durchsetzbar oder nur behauptet – berührt das Selbstverständnis der Justiz in ihrem Kern. Schließlich obliegt es allein dem Richter zu entscheiden, und zwar unabhängig und ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze.

Und nicht nur für die Justiz, auch für den Rechtsstaat kann der Anspruch, über die Medien auf die gerichtliche Entscheidung Einfluss zu nehmen, gefährlich werden. Etwa wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen sollte, dass Gerichtsurteile davon abhängen, ob man sich einen guten Ligitation-PR-Berater leisten kann. Litigation-PR, die die Öffentlichkeit dazu benutzt, um das juristische Ziel des Mandanten bzw. Kunden zu verfolgen, ist daher abzulehnen.

Bildnachweis: „justitia1“ @Stefan Germer – Fotolia.com

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